Informationen über Antigen-Schnelltests

Antigen-Schnelltests funktionieren ähnlich wie Schwangerschaftstests. Die leichte Handhabung eines Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtung. Alle Fragen zu Schnelltests beantworten wir hier.

Wie funktionieren Antigen-Schnelltests?

Bei einem Antigen-Schnelltest wird eine Probe von geschultem Personal entnommen und vor Ort ausgewertet. Über das Ergebnis erhält man in der Regel innerhalb von 15 - 30 Minuten einen Nachweis, der maximal 24 Stunden gültig ist.

Antigen-Schnelltests basieren dabei auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigen-Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Antigen-Schnelltests müssen, im Gegensatz zu sogenannten Selbsttests, von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden.

Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, vereinbaren Sie bitte einen Termin für einen bestätigenden PCR-Test bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder unter 116 117. Testzentren können direkt einen weiterführenden PCR-Test veranlassen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Testzentren sowie weitere Informationen.

Stand: 25.11.2021
Wie hoch ist die Genauigkeit von Schnelltests?

Grundsätzlich sind Schnelltests weniger genau als PCR-Tests.

Die Aussagekraft eines Schnelltests hängt vom Anteil der infizierten Personen unter den getesteten Personen (Vortestwahrscheinlichkeit) sowie von der Sensitivität und Spezifität der Tests ab. Die Sensitivität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten, die Spezifität der Anteil der Personen mit negativem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten. Wie Sie Schnelltest-Ergebnisse deuten und weitere Informationen können Sie diesem interaktiven Schaubild des Robert Koch-Instituts

 entnehmen.

Stand: 25.11.2021
Wie können Antigen-Schnelltests bei möglichen Lockerungen hilfreich sein?

Der Umfang sowie der zielgerichtete und zeitgerechte Einsatz der Testung auf SARS-CoV-2 spielen eine wichtige Rolle um Infektionen frühzeitig zu erkennen, gegebenenfalls eine medizinische Versorgung einzuleiten und Infektionsketten effizient durchbrechen zu können. Darüber hinaus bilden die Zusammenführung und Analyse der Daten die Grundlage für die Einschätzung der epidemiologischen Lage. Die SARS-CoV-2-Testung ist jedoch nur Teil eines Bündels von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, wie zum Beispiel Infektionsschutzmaßnahmen, Kontaktnachverfolgung, die koordiniert ineinandergreifen müssen, um ihr volles Wirksamkeitspotential entfalten zu können. In der Nationalen Teststrategie

wird eine der aktuellen Situation und den Testmöglichkeiten angepasste Vorgehensweise für verschiedene Settings festgelegt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Stand: 18.11.2021
Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?

Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein. Mehr zu dem Thema, finden Sie hier.

Stand: 24.11.2021
Wo gibt es kostenlose Antigen-Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger?

Eine Übersicht der Testzentren sortiert nach Bundesland finden Sie in unserer Deutschlandkarte. Zusätzlich können weitere Teststellen von den Ländern beauftragt werden.

Mit der aktuellen Anpassung der Testverordnung werden allen Bürgerinnen und Bürgern wieder kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus haben diese mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (PoC-Test). Wo Sie sich kostenlos testen lassen können, lesen Sie hier.

Außerdem sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Die Kosten dafür trägt die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber. Hinsichtlich der am 18. November 2021 beschlossenen 3G-Regelung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeberinnern und Arbeitgeber mittlerweile den Test- beziehungsweise Impf- beziehungsweise Genesenenstatus der Mitarbeitenden erfragen. Mehr zur Bereitstellung von Tests und wo und wann diese durchgeführt werden sollten, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

.

Stand: 24.11.2021
Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete einen Nachweis, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Nachweise halten Apotheken und Arztpraxen vor. Seit dem 01.08.2021 müssen alle Teststellen an die Corona-Warn-App angeschlossen sein. Über diese können auch entsprechende Nachweise digital übermittelt werden.

In der Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über https://map.schnelltestportal.de/

gefunden werden. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen auch EU-konforme digitale Testzertifikate, die in der CWA gespeichert werden können; die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird. Sie können es in Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dafür verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen. Nur mit der CovPassCheck-App können die QR-Codes auf ausgedruckten oder digitalen COVID-Zertifikaten der EU eingelesen und datenschutzkonform, digital geprüft werden; eine bloße Sichtprüfung des Zertifikates ist nicht ausreichend.

Stand: 24.11.2021
Wie lange sind Schnelltests gültig?

Das negative Testergebnis eines Antigen-Schnelltests ist für insgesamt maximal 24 Stunden gültig.

Bei einem positiven Testergebnis sind Sie dazu angehalten einen Labor- oder PCR-Test zu machen, um das Ergebnis des Schnelltests zu überprüfen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin für einen bestätigenden PCR-Test bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder unter 116 117. Testzentren können direkt einen weiterführenden PCR-Test veranlassen.

Stand: 30.11.2021
Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Schnelltests?

Ja, positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

Stand: 24.11.2021
Gibt es einen Anspruch auf einen PCR-Test bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest?

Ja. In Testzentren besteht unmittelbar die Möglichkeit, nach einem positiven Antigen-Schnelltest die Probe für einen PCR-Test nehmen zu lassen. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin bei der Hausärztin oder beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA+A+L-Regel halten.

Stand: 02.12.2021
Werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und alle Schülerinnen und Schüler in Bildungseinrichtungen mit Antigen-Schnelltests getestet?

Mit Reihentests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten lassen sich Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen.

Die Ausgestaltung von Testkonzepten für Kindertagesstätten und Schulen liegt in der Zuständigkeit der Länder

.

In Deutschland werden in bestimmten Einrichtungen folgende Personengruppen auf Kosten der GKV mit einem Antigen-Schnelltest getestet:

    entsprechend des Testkonzepts der Einrichtung: Patientinnen und Patienten, Betreute, Pflegebedürftige, Untergebrachte, vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken.
    Besucherinnen und Besucher unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen) sowie in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen.

Seit dem 18. November 2021 müssen alle Personen, die Pflegeheime und Kliniken betreten, einen negativen Testnachweis vorzeigen. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene. Personen, die geimpft oder genesen sind, erhalten den Test kostenfrei.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Artikel Die nationale Teststrategie entnehmen.

Stand: 19.11.2021
Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?

Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens können im Rahmen ihres einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepts Antigen-Schnelltests in eigener Verantwortun
g beschaffen und nutzen. Die Menge der Tests, die pro Monat beschafft und verwendet werden darf, ist dabei begrenzt. Die Höhe der Begrenzung ist zum einen abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden und richtet sich zum anderen nach der Art der Einrichtung. So dürfen beispielsweise Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen je behandelter, betreuter, gepflegter oder untergebrachter Person bis zu 30 Antigen-Schnelltests pro Monat beschaffen, während dieser Wert bei ambulanten Pflegediensten auf bis zu 20 Antigen-Schnelltests beschränkt ist. Die Beschaffung der Tests übernehmen die Einrichtungen selbst. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

gibt auf der Homepage Hinweise zu Antigen-Schnelltests und führt eine Liste der erstattungsfähigen Antigen-Schnelltests. Die Tests können über die normalen Vertriebswege insbesondere über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden.

Stand: 24.11.2021

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
 

Corona Schnelltests

Selbsttests für zuhause können in Corona-Zeiten einen wichtigen Beitrag für mehr Rücksicht und Sicherheit für uns alle leisten. Deshalb versorgen wir Sie jetzt online mit sorgfältig ausgewählten Corona Antigen-Schnelltests, die Sie daheim einfach selbst anwenden können.

FAQ zu Antigen-Selbst- & Antikörpertests

Die bei laborladen angebotenen Tests sind entweder zur Entnahme einer Speichelprobe oder für einen Anterio-Nasalen-Abstrich geeignet. Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei grundsätzlich unterschiedliche Testverfahren zur Verfügung: PCR-Methoden und Antigentests. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Testung auf Antikörper. Hier finden Sie eine Erläuterung der unterschiedlichen Szenarien und Informationen rund um Antigen-Selbst-, Schnell- & Antikörpertests.

Was ist der Unterschied zwischen den Testarten?

  • Zum einen kann zwischen Schnelltests und Probenahme-/Versandkits mit Auswertung im Labor unterschieden werden.
  • Zum anderen liefern manche Tests Anhaltspunkte bzgl. einer zurückliegenden Infektion (Antikörper-Tests) und andere Tests liefern Anhaltspunkte bzgl. einer aktuell bestehenden Infektion (PCR- und Antigentests).

Antigen-Tests sind Schnelltests, die Anhaltspunkte bzgl. einer aktuell bestehenden Infektion liefern können. Es gibt Antigen-Schnelltests für den professionellen Gebrauch, welche nur an einen bestimmten Personenkreis abgegeben werden dürfen und Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung, welche freiverkäuflich sind. Auch in der Art der Probenahme können sich Antigen-Schnelltests unterscheiden. Hier finden Sie nochmals die Unterschiede im Detail:

Antigentest

Hier werden die Eiweißfragmente aus der Hülle des Virus nachgewiesen. Der Antigentest ist sehr einfach gehalten, schnell und der Erreger wird direkt nachweisen. Jedoch müssen dabei bestimmte Testkriterien erfüllt werden, damit der Test aussagekräftig ist. Sie weisen eine geringere Sensitivität und Spezifität als PCR-Tests auf, was laut des RKI „zu einer höheren Anzahl falsch negativer bzw. falsch positiver Testergebnisse führen kann“.
 

Bei uns finden Sie vorerst den BOSON Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card. Dieser Antigen-Schnelltest ist für den Heimgebrauch und für den qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2 Antigen in der Nasenschleimhaut konzipiert.

Antikörpertest

Dieser Test weist eine abgelaufene Infektion nach. Der Körper hat in dem Fall in der Regel bereits Antikörper gegen den Erreger gebildet und diese können erkannt werden. Aktuell kann aus einem positiven Antikörpertest noch nicht auf eine Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geschlossen werden. Es kann aber wahrscheinlich ein Hinweis darauf sein, dass jemand mit SARS-CoV-2 infiziert war.

PCR-Schnelltest

Die Entnahmemethode gleicht der eines PCR-Tests. Der Abstrich im Mund-Rachen-Raum ist aber deutlich vereinfacht. Daher sind sie etwas ungenauer. Vorteil: Der PCR-Schnelltest wird vor Ort durchgeführt, nicht im Labor. Das Ergebnis liegt nach wenigen Stunden vor.

PCR-Test (RT-PCR)

Hier wird ein Abstrich im Mund-, Nasen- oder Rachenraum gemacht. Die Probe wird im Labor analysiert. Das Ergebnis des Tests liegt frühestens nach 24 Stunden vor. Der PCR-Test gilt als sicherster Test, um eine Infektion festzustellen. Aufgrund seiner sehr hohen Sensitivität und Spezifität wird er als "Goldstandard" bezeichnet.

Bei diesen beiden PCR-Tests wird das Erbmaterial des Virus nachgewiesen.

Woran erkenne ich einen qualitativ einwandfreien Test?

Bei uns erhalten Sie nur Antigen-Tests, die zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 vom BfArM eine Sonderzulassung erhalten haben.

Möchten Sie Einsicht in alle aktuell zum Testen für zu Hause zugelassenen Antigen-Tests finden? Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der zugelassenen Tests zusammengestellt. Diese finden Sie hier: Antigen-Tests auf SARS-CoV-2

Wie funktionieren Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung?

Bei einem Antigen-Test werden Eiweißfragmente aus der Hülle des Virus nachgewiesen. Die Anwendungsschritte und genaue Funktionsweise des jeweiligen Tests sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen.

Für wen eignet sich ein Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung?

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht in einigen Fällen nur leichte grippeähnliche Symptome oder sogar überhaupt keine Beschwerden. Deswegen sind sich viele Menschen nicht sicher, ob sie das Virus in sich tragen.

Ein Antigen-Schnelltest eignet sich für Menschen, die erste Anhaltspunkte darüber gewinnen möchten, ob aktuell eine Covid-19 Infektion vorliegen könnte.
Nähere Hinweise dazu, für wen ein bestimmter Test (nicht) geeignet ist und was beachtet werden muss, finden sich in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Tests.

Wie genau sind Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung?

Genaue Angaben zu Sensitivität und Spezifität sind dem jeweiligen Produkt zu entnehmen.

  • Die Sensitivität beschreibt, wie gut ein medizinischer Test darin ist, die tatsächlich Erkrankten, also positiv Getesteten, zu erkennen.
  • Spezifität beschreibt, zu welchem Anteil die negativ, also gesund getesteten Menschen ein korrektes Ergebnis bekommen.

Generell gilt, dass ein PCR-Test eine akute Infektion am zuverlässigsten nachweisen kann.
Allerdings sind PCR-Tests deutlich kosten- und zeitintensiver, da eine Auswertung in einem Fachlabor durchgeführt wird. Daher eignen sich Antigen-Schnelltests besonders, um niederschwellig erste Anhaltspunkte bzgl. einer möglicherweise bestehenden Infektion zu erlangen. Das Ergebnis muss im Falle eines positiven Antigen-Tests anschließend durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Kann ich Antigen-Schnelltests auch ohne Symptome anwenden?

Ein Antigen-Schnelltest kann auch angewendet werden, wenn keine Symptome vorliegen. Jedoch ist das Ergebnis in diesem Fall besonders vorsichtig zu betrachten.
Es besteht die Gefahr, dass man zwar infiziert ist, aber die Viruskonzentration im Körper unterhalb der Nachweisgrenze des Tests liegt und man daher ein falsch-negatives Ergebnis erhält.
Ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nie 100%ig aus, insbesondere nicht, wenn der Test an einer asymptomatischen Person durchgeführt wird.

Was bedeutet ein positives bzw. negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest?

Wie das Ergebnis ermittelt und interpretiert wird, bedarf eines gründlichen Lesens der jeweiligen Gebrauchsanweisung.
Generell gilt:

  • Der Test zeigt ein positives Ergebnis: Das Ergebnis spricht dafür, dass sich SARS-CoV-2 Antigen in der Probe befindet und eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt. Bitte bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Der Test zeigt ein negatives Ergebnis: Das Ergebnis spricht dafür, dass kein oder eine zu geringe Menge SARS-CoV-2 Antigen in der Probe vorhanden ist und dass zu dem aktuellen Zeitpunkt vermutlich keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt.

Ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nicht aus, daher bleiben Sie bitte bei Symptomen oder einem begründeten Verdacht zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Warum sind Antigen-Tests aktuell so wichtig?

Antigen-Tests können schnell und unkompliziert Anhaltspunkte darüber liefern, ob man aktuell an COVID-19 erkrankt ist.
Je mehr getestet wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ansonsten unerkannt gebliebene Infizierte Kenntnis über die vorliegende Infektion erlangen. Mit diesem Wissen können Infizierte ihr Verhalten sofort entsprechend anpassen, um andere Menschen nicht anzustecken. Flächendeckende Testmöglichkeiten sind daher Teil der umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie.

Werden Antigen-Tests zur Eigenanwendung als Nachweis offiziell anerkannt (z.B. bei Reisen, Besuch im Pflegeheim…)?

Dieser Punkt ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Bis auf Weiteres muss davon ausgegangen werden, dass die Antigen-Tests für die Eigenanwendung nicht offiziell als Nachweis anerkannt werden.

Wird ein Testergebnis, beispielsweise nach einer Einreise aus einem Risikogebiet benötigt, gelten die aktuellen Verordnungen der Bundesregierung. Alle Informationen rund um diese Frage finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland. Aktuell gilt nur ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis als Nachweis